Ist Wildcampen und/oder biwakieren in Deutschland verboten?
In diesem Artikel möchte ich, weil es X. Mal angefragt wurde, meine Meinung zum Thema Wildcampen und biwakieren, als eine grobe und nicht juristische Orientierung ausführen.
Die Antwort ob JA, oder ein NEIN, ist leider ein kompliziertes JAEIN!
JA. Grundsätzlich, darf jeder Wald und Flur betreten um sich dort, inklusive einer Pause zu erholen.
NEIN. Wildes Zelten schließt das nicht mit ein, es ist in Deutschland verboten.
In den verschiedensten Gesetzen zum Beispiel, dem Bundesnaturschutzgesetz und/oder dem Bundeswaldgesetz wird das ganze mal grob zitiert so beschrieben:

Das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen, sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung ist allen gestattet! Dieses Recht gilt unabhängig davon, wer der Eigentümer eines Grundstückes ist.
Weiter heißt es: Eine freie Landschaft sind alle ungenutzten Flächen, außerhalb von Siedlungen, also neben dem Wald, zählen folglich auch die Ufer, die Wiesen, die Strände und auch die Landwirtschaftsflächen dazu.

Allerdings schließt das, so wie oben oben beschrieben, eben nicht den Aufbau eines Zeltes oder eines Tarp mit ein.
Selbiges wurde in weiteren Gesetzen und Verordnungen, von den einzelnen Bundesländern, ganz individuell konkretisiert. Dabei wurde das Wildcampen und biwakieren ganz, oder teilweise verboten und zur Abschreckung mit saftigen Bußgeldern und ähnlichem bewährt.
Hinzu kommen noch individuelle Landesverordnungen und unüberschaubare Landesgesetze, die meist vor Gericht, oder eben in Bussgeldkatalogen münden. Ausdrücklich verboten ist das Zelten und/oder Biwakieren in Nationalparks, Naturschutzgebieten, Wasserschutzgebieten, sowie in anderen geschützten Gebieten.
Was erlaubt bleibt, ist also nur der Notfall, das sogenannte „Notfallbiwak“, sofern es ungeplant und in einer begründbaren Notsituation errichtet wurde. Vorsätzliches Biwakieren, ist dem Zelten gleichzusetzen und unterliegt daher auch den gleichen Regelungen.
Fazit: In Deutschland, ist also das „wilde Zelten und/oder biwakieren“, ausgenommen der Notfall, eigentlich komplett verboten.
Eigentlich, denn eigentlich ist ja eigentlich kein Wort, oder da wo kein Kläger ist, da ist meist auch kein Angeklagter.

Das wilde Zelten, oder auch biwakieren ist einfach nur schön. Es ist eine „verbotene Frucht“, die uns reizt und das schon deshalb, weil sie ein angeborener Ur- und Überlebenstrieb ist. Weil draußen in der freien Natur und unter freiem Himmel zu sein, einfach Spaß macht, pures Abenteuer ist und einem das Gefühl der totalen Freiheit suggeriert.
Also suchen wir, so wie unsere „Vorbilder“ auch, nach Schlupflöchern im Gesetz. Wir versuchen das Gesetz zu beugen und zu umgehen, denn wie vieles andere in unserem Rechtssystem auch, befindet sich unter bestimmten Umständen auch der „plötzliche und wilde Notfall“ in einer rechtlichen Grauzone!

Das wilde Zelten, also der plötzlich eingetretene „Notfall“, kann und wird in der Regel nicht bestraft. Diese Tat gilt lediglich als Ordnungswidrigkeit und der Betroffene zahlt dafür ersatzweise nur ein geringes Verwarn- oder Bußgeld und bekommt im Regelfall nur noch einen Platzverweis ausgesprochen (1 x passiert).

Eine Bestrafung gibt es in der Regel nur für andere Verstöße, in deren Zusammenhang. Zum Beispiel: dem Land- oder Hausfriedensbruch, der Sachbeschädigung, der Umweltverschmutzung, oder gar der Brandstiftung etc., dann gibt es sehr wahrscheinlich Anzeigen, die straf- oder zivilrechtliche Folgen für euch nach sich ziehen werden.

Letztlich geht es mir hier aber nicht darum, euch eine juristische Klärung, oder eine solche Bewertung zu ermöglichen. Denn ich selbst bin ja auch kein Jurist, sondern mir geht es hier darum, euch zu vermitteln, was geht und was überhaupt nicht geht.
Benutzt doch einfach mal euer Herz und euren Verstand!
Ihr sollt Euch selbst als einen Menschen und als einen Gast in der Natur wahrnehmen und euch auch genau so verhalten. Es sollte euch Recht und billig sein, das Prinzip von „Leave no Trace“ (Hinterlasse keine Spuren) mit seinem gesundem Menschenverstand umzusetzen! Egal, wo ihr seid und ob es ein öffentlicher, oder ein privater Grund ist! Egal ob Ihr lauft, wandert, paddelt, radelt, zeltet oder biwakiert. Irgendwo seinen Müll zu hinterlassen geht aus meiner Sicht sowieso nicht, nirgends(!), das ist einfach nur abartig!

Daher mein Ratschlag und meine eigenen Regeln, die ich seit vielen Jahren erfolgreich praktiziere, sie sind einfach und simpel!
- Nutze nur ein simples Tarp, eine Hängematte und einen Schlafsack, alternativ eine Bodenplane mit Isomatte und einen Schlafsack und als totalen Luxus, eine Gaze gegen die Mücken, dann ist es nicht nur „kein Zelten“, sondern auch sehr schnell auf- und abgebaut. Nur für den Fall, das man sich doch einmal dünne machen muss!
- Beeinträchtige die Natur generell so wenig, wie es dir irgendwie möglich ist, am besten gar nicht!
- Das Absägen oder Abbrechen von Bäumen, Ästen und Pflanzen ist verboten, egal wofür!
- Hinterlasse keine Spuren und schon gar kein Müll (Nimm alles wieder mit!), hinterlasse maximal deine Fußabdrücke! (Im Idealfall nicht mal diese!)
- Mache kein offenes Feuer, nirgendwo! So schön und so romantisch, wie es mit einem Feuer auch immer sein mag! Mach KEIN Feuer!
- Baue immer erst spät abends und kurz vor den schlafen gehen auf. Sei dabei leise und extrem unauffällig. Tarne dich und tarne dein Equipment. Bleibe immer nur eine Nacht! Es darf kein vorsätzliches Nächtigen erkennbar sein, weil es dem Zelten gleich gesetzt wird! (Ein Notfall, kommt nicht mit einem Kasten Bier, ein paar Flaschen Schnaps, einem Grill, einer Kühlbox und baut nicht noch eine Gartenstadt!)
- Halte den Platz immer und zu jeder Zeit sauber, im Falle eines Erwischens, oder einer Kontrolle, macht das immer einen deutlich besseren Eindruck! Mit etwas Glück bekommst du dann auch nur einen Platzverweis. Du packst und gehst, ohne Diskussion.
- Da wo kein „stilles“ Örtchen vorhanden ist, werden biologische Hinterlassenschaften immer vergraben, gemeint sind aber nur „biologische“, also Essensreste und/oder deine Losung. KEIN Müll!
- Mache von deinem „NOTFALL“ keine Fotos und keine Posts in den Sozialen Medien und schon gar nicht mit deinem Standort (siehe EXIF-Daten Bilder) bzw. mit Informationen die deinen Standort verraten könnten.
- Ich wiederhole mich noch einmal: Tue wirklich nichts, was in irgend einer Form, welcher auch immer, die Strukturen der Natur in irgend einer Art und Weise schädigt, oder verändert! Die Natur zu schützen, sollte immer dein höchstes Ziel sein.

Kriegst Du das hin? Ja – Nein – oder – Vielleicht?
Wenn du das nicht hin bekommst, dann fahre bitte besser auf einen Zeltplatz, oder bleibe einfach gleich zu Hause! Bekommst du die paar Regeln hin, so bekommst du, im Regelfall niemals irgendwelchen Ärger und kannst dein Leben, wenn auch heimlich und verborgen, in seiner aller schönsten Form genießen!
Anmerkung: Ich persönlich hasse es, wenn irgendwo in schönster Natur, Müll und Dreck rum liegt. Ich finde das abartig.

Hier noch ein paar Links auf Quellen und Gesetze:
https://dejure.org/gesetze/BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz)
https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bwaldg/gesamt.pdf (Bundeswaldgesetz)
https://www.bussgeldkatalog.org/umwelt-campen/ (Bussgeldkatalog)
Landesnaturschutzgesetze deines Bundeslandes
Ihr habt noch eine Frage? … dann schreibt mir einfach eine E-Mail.
LG Ole
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