Ist Wildcampen und/oder biwakieren in Deutschland verboten?
In diesem Artikel möchte ich, weil es X. Mal angefragt wurde, meine Meinung zum Thema Wildcampen und biwakieren, als eine grobe und nicht juristische Orientierung ausfĂŒhren.
Die Antwort ob JA, oder ein NEIN, ist leider ein kompliziertes JAEIN!
JA. GrundsÀtzlich, darf jeder Wald und Flur betreten um sich dort, inklusive einer Pause zu erholen.
NEIN. Wildes Zelten schlieĂt das nicht mit ein, es ist in Deutschland verboten.
In den verschiedensten Gesetzen zum Beispiel, dem Bundesnaturschutzgesetz und/oder dem Bundeswaldgesetz wird das ganze mal grob zitiert so beschrieben:
Das Betreten der freien Landschaft auf StraĂen und Wegen, sowie auf ungenutzten GrundflĂ€chen zum Zweck der Erholung ist allen gestattet! Dieses Recht gilt unabhĂ€ngig davon, wer der EigentĂŒmer eines GrundstĂŒckes ist.
Weiter heiĂt es: Eine freie Landschaft sind alle ungenutzten FlĂ€chen, auĂerhalb von Siedlungen, also neben dem Wald, zĂ€hlen folglich auch die Ufer, die Wiesen, die StrĂ€nde und auch die LandwirtschaftsflĂ€chen dazu.
Allerdings schlieĂt das, so wie oben oben beschrieben, eben nicht den Aufbau eines Zeltes oder eines Tarp mit ein.
Selbiges wurde in weiteren Gesetzen und Verordnungen, von den einzelnen BundeslĂ€ndern, ganz individuell konkretisiert. Dabei wurde das Wildcampen und biwakieren ganz, oder teilweise verboten und zur Abschreckung mit saftigen BuĂgeldern und Ă€hnlichem bewĂ€hrt.
Hinzu kommen noch individuelle Landesverordnungen und unĂŒberschaubare Landesgesetze, die meist vor Gericht, oder eben in Bussgeldkatalogen mĂŒnden. AusdrĂŒcklich verboten ist das Zelten und/oder Biwakieren in Nationalparks, Naturschutzgebieten, Wasserschutzgebieten, sowie in anderen geschĂŒtzten Gebieten.
Was erlaubt bleibt, ist also nur der Notfall, das sogenannte âNotfallbiwakâ, sofern es ungeplant und in einer begrĂŒndbaren Notsituation errichtet wurde. VorsĂ€tzliches Biwakieren, ist dem Zelten gleichzusetzen und unterliegt daher auch den gleichen Regelungen.
Fazit: In Deutschland, ist also das âwilde Zelten und/oder biwakierenâ, ausgenommen der Notfall, eigentlich komplett verboten.
Eigentlich, denn eigentlich ist ja eigentlich kein Wort, oder da wo kein KlÀger ist, da ist meist auch kein Angeklagter.
Das wilde Zelten, oder auch biwakieren ist einfach nur schön. Es ist eine âverbotene Fruchtâ, die uns reizt und das schon deshalb, weil sie ein angeborener Ur- und Ăberlebenstrieb ist. Weil drauĂen in der freien Natur und unter freiem Himmel zu sein, einfach SpaĂ macht, pures Abenteuer ist und einem das GefĂŒhl der totalen Freiheit suggeriert.
Also suchen wir, so wie unsere „Vorbilder“ auch, nach Schlupflöchern im Gesetz. Wir versuchen das Gesetz zu beugen und zu umgehen, denn wie vieles andere in unserem Rechtssystem auch, befindet sich unter bestimmten UmstĂ€nden auch der âplötzliche und wilde Notfall“ in einer rechtlichen Grauzone!
Das wilde Zelten, also der plötzlich eingetretene „Notfall“, kann und wird in der Regel nicht bestraft. Diese Tat gilt lediglich als Ordnungswidrigkeit und der Betroffene zahlt dafĂŒr ersatzweise nur ein geringes Verwarn- oder BuĂgeld und bekommt im Regelfall nur noch einen Platzverweis ausgesprochen (1 x passiert).
Eine Bestrafung gibt es in der Regel nur fĂŒr andere VerstöĂe, in deren Zusammenhang. Zum Beispiel: dem Land- oder Hausfriedensbruch, der SachbeschĂ€digung, der Umweltverschmutzung, oder gar der Brandstiftung etc., dann gibt es sehr wahrscheinlich Anzeigen, die straf- oder zivilrechtliche Folgen fĂŒr euch nach sich ziehen werden.
Letztlich geht es mir hier aber nicht darum, euch eine juristische KlĂ€rung, oder eine solche Bewertung zu ermöglichen. Denn ich selbst bin ja auch kein Jurist, sondern mir geht es hier darum, euch zu vermitteln, was geht und was ĂŒberhaupt nicht geht.
Benutzt doch einfach mal euer Herz und euren Verstand!
Ihr sollt Euch selbst als einen Menschen und als einen Gast in der Natur wahrnehmen und euch auch genau so verhalten. Es sollte euch Recht und billig sein, das Prinzip von âLeave no Traceâ (Hinterlasse keine Spuren) mit seinem gesundem Menschenverstand umzusetzen! Egal, wo ihr seid und ob es ein öffentlicher, oder ein privater Grund ist! Egal ob Ihr lauft, wandert, paddelt, radelt, zeltet oder biwakiert. Irgendwo seinen MĂŒll zu hinterlassen geht aus meiner Sicht sowieso nicht, nirgends(!), das ist einfach nur abartig!
Daher mein Ratschlag und meine eigenen Regeln, die ich seit vielen Jahren erfolgreich praktiziere, sie sind einfach und simpel!
- Nutze nur ein simples Tarp, eine HĂ€ngematte und einen Schlafsack, alternativ eine Bodenplane mit Isomatte und einen Schlafsack und als totalen Luxus, eine Gaze gegen die MĂŒcken, dann ist es nicht nur „kein Zelten“, sondern auch sehr schnell auf- und abgebaut. Nur fĂŒr den Fall, das man sich doch einmal dĂŒnne machen muss!
- BeeintrÀchtige die Natur generell so wenig, wie es dir irgendwie möglich ist, am besten gar nicht!
- Das AbsĂ€gen oder Abbrechen von BĂ€umen, Ăsten und Pflanzen ist verboten, egal wofĂŒr!
- Hinterlasse keine Spuren und schon gar kein MĂŒll (Nimm alles wieder mit!), hinterlasse maximal deine FuĂabdrĂŒcke! (Im Idealfall nicht mal diese!)
- Mache kein offenes Feuer, nirgendwo! So schön und so romantisch, wie es mit einem Feuer auch immer sein mag! Mach KEIN Feuer!
- Baue immer erst spĂ€t abends und kurz vor den schlafen gehen auf. Sei dabei leise und extrem unauffĂ€llig. Tarne dich und tarne dein Equipment. Bleibe immer nur eine Nacht! Es darf kein vorsĂ€tzliches NĂ€chtigen erkennbar sein, weil es dem Zelten gleich gesetzt wird! (Ein Notfall, kommt nicht mit einem Kasten Bier, ein paar Flaschen Schnaps, einem Grill, einer KĂŒhlbox und baut nicht noch eine Gartenstadt!)
- Halte den Platz immer und zu jeder Zeit sauber, im Falle eines Erwischens, oder einer Kontrolle, macht das immer einen deutlich besseren Eindruck! Mit etwas GlĂŒck bekommst du dann auch nur einen Platzverweis. Du packst und gehst, ohne Diskussion.
- Da wo kein „stilles“ Ărtchen vorhanden ist, werden biologische Hinterlassenschaften immer vergraben, gemeint sind aber nur âbiologischeâ, also Essensreste und/oder deine Losung. KEIN MĂŒll!
- Mache von deinem „NOTFALL“ keine Fotos und keine Posts in den Sozialen Medien und schon gar nicht mit deinem Standort (siehe EXIF-Daten Bilder) bzw. mit Informationen die deinen Standort verraten könnten.
- Ich wiederhole mich noch einmal: Tue wirklich nichts, was in irgend einer Form, welcher auch immer, die Strukturen der Natur in irgend einer Art und Weise schĂ€digt, oder verĂ€ndert! Die Natur zu schĂŒtzen, sollte immer dein höchstes Ziel sein.
Kriegst Du das hin? Ja – Nein – oder – Vielleicht?
Wenn du das nicht hin bekommst, dann fahre bitte besser auf einen Zeltplatz, oder bleibe einfach gleich zu Hause! Bekommst du die paar Regeln hin, so bekommst du, im Regelfall niemals irgendwelchen Ărger und kannst dein Leben, wenn auch heimlich und verborgen, in seiner aller schönsten Form genieĂen!
Anmerkung: Ich persönlich hasse es, wenn irgendwo in schönster Natur, MĂŒll und Dreck rum liegt. Ich finde das abartig.
Hier noch ein paar Links auf Quellen und Gesetze:
https://dejure.org/gesetze/BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz)
https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bwaldg/gesamt.pdf (Bundeswaldgesetz)
https://www.bussgeldkatalog.org/umwelt-campen/ (Bussgeldkatalog)
Landesnaturschutzgesetze deines Bundeslandes
Ihr habt noch eine Frage? … dann schreibt mir einfach eine E-Mail.
LG Ole
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